Vertraulich · Kundengebundene Dokumentation
Erste Hilfe dokumentieren
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Persönlich anmeldenEinträge dieses Kunden
Gesundheitsangaben bleiben in diesem geschützten Bereich. Auf der Übersicht erscheinen ausschließlich Kennung, Fassung und Erfassungszeit.
Vertraulichkeit und Grundlagen
Jede dokumentierte Hilfeleistung bleibt dem ausgewählten Kunden zugeordnet. Nur ausdrücklich benannte Ersthelfer oder Verantwortliche mit aktuellem Kundenzugang dürfen Einträge öffnen. Die Administratorrolle allein berechtigt nicht zum Lesen.
Korrekturen erhalten die Vorfassung und benötigen einen Grund. Dokumentation mindestens fünf Jahre verfügbar halten; angezeigte Termine kennzeichnen eine früheste Aufbewahrungsprüfung und lösen keine automatische Löschung aus. Keine Diagnosen erzeugen, keine automatische Unfallmeldung und keine Übernahme in allgemeine Auditberichte, KI oder gemeinsame Maßnahmen.
Die betriebliche Zuständigkeit, Information der Betroffenen und die anwendbare Rechtsgrundlage sind durch das zuständige Unternehmen festzulegen.
DGUV: Dokumentation und vertrauliche Aufbewahrung · BDSG § 26: Beschäftigtendaten